Rechtsprechung
   VK Sachsen, 05.01.2001 - 1/SVK/111-00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27943
VK Sachsen, 05.01.2001 - 1/SVK/111-00 (https://dejure.org/2001,27943)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05.01.2001 - 1/SVK/111-00 (https://dejure.org/2001,27943)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05. Januar 2001 - 1/SVK/111-00 (https://dejure.org/2001,27943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Projektsteuerungsleistungen (IBR 2001, 451)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitliche Verknüpfung von Rüge und Nachprüfungsantrag zulässig? (IBR 2001, 572)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Sachsen, 05.01.2001 - 1/SVK/111-00
    Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5).
  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Sachsen, 05.01.2001 - 1/SVK/111-00
    Entsprechend dem Rechtsgedanken einer Entscheidung des OLG Rostock (Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 3/00) muss jedoch eine Ausnahme gelten, sofern bei ordnungsgemäßer Durchführung eines Rügeverfahrens keine ausreichende Zeit verbliebe, durch einen Nachprüfungsantrag rechtzeitig das Zuschlagsverbot herbeizuführen.
  • VK Bund, 26.05.2000 - VK 2-08/00

    Vergabe eines Auftrages über Vervielfältigung und Verbreitung

    Auszug aus VK Sachsen, 05.01.2001 - 1/SVK/111-00
    a) Der von der Auswahlkommission beschlossene Auswahlmodus, Angebote die nicht auf der Grundlage der Empfehlungen der AHO-Fachkommission Projektsteuerung kalkuliert wurden, aus der Wertung auszuschließen, war insofern wettbewerbswidrig, als diese Kalkulationsgrundlage nicht als Auftragskriterium im Leistungsverzeichnis vorgesehen war (vgl. BKartA, 2. VK des Bundes, Beschluss vom 26.05.2000 - VK 2-8/00) und als solches auch gar nicht geeignet gewesen wäre.
  • VK Sachsen, 22.02.2000 - 1/SVK/4-00

    IHK ist öffentlicher Auftraggeber!

    Auszug aus VK Sachsen, 05.01.2001 - 1/SVK/111-00
    Als rechtliches Minus zum Hauptsacheverfahren ist die wirtschaftliche Bedeutung gegenüber dem Hauptsacheverfahren als geringer einzuschätzen, so dass sich die für den Hauptsacheantrag festgesetzte Mindestgebühr von DM 5.000,- für den Gestattungsantrag um die Hälfte (so bereits die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 22.02.2000, Az: 1/SVK/4-00) auf DM 2.500,- reduziert (§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB).
  • VK Bund, 19.07.1999 - VK 2-14/99

    Zulässigkeit von Wahl-/Alternativpositionen

    Auszug aus VK Sachsen, 05.01.2001 - 1/SVK/111-00
    Die Korrektur erkannter Fehler ist jedoch nach mehreren Entscheidungen des Bundeskartellamtes Sinn und Zweck der Rügepflicht (BKartA, 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13.07.1999 - VK 2-14/99).
  • VK Sachsen, 08.11.2001 - 1/SVK/104-01

    Preis kann einzig relevantes Zuschlagskriterium sein

    Wenn aber der Auftraggeber versehentlich überhaupt kein relevantes Zuschlagskriterium angegeben hat, ist unter Rückgriff auf die erwähnte Dualität europarechtlicher Zuschlagskriterien anerkannt, dass dann der Preis das einzig relevante Zuschlagskriterium sein kann (Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss v. 05.01.2001, 1/SVK/111-00; VÜA Bayern, Beschl. v. 20.01.1999, VÜA 8/98, Boesen, Vergaberecht, § 97 Rdnr. 150; Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 9a Rdnr. 10) .
  • VK Sachsen, 27.09.2001 - 1/SVK/92-01

    Geforderte Preisangaben fehlen: Angebotsausschluss?

    Als rechtliches Minus zum Hauptsacheverfahren ist die wirtschaftliche Bedeutung gegenüber dem Hauptsacheverfahren als geringer einzuschätzen, so dass sich die für den Hauptsacheantrag festgesetzte Mindestgebühr von DM 5.000,- für den Gestattungsantrag um die Hälfte (so bereits VK Sachsen mit Beschluss vom 22.02.2000, Az: 1/SVK/4-00 sowie Beschluss vom 5.01.2001, Az. 1/SVK/111-00) auf DM 2.500,- reduziert (§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB).
  • VK Sachsen, 03.04.2001 - 1/SVK/17-01

    "Zuschlag" auch nach VOF?

    Die fehlenden Auftragskriterien können auch nicht durch das Ersatzkriterium ,,Preis" ersetzt werden (so VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/111-00 v. 05.01.01, VÜA Bayern, Beschl. 8/98 v. 20.01.99 sowie Daub/Eberstein Rn. 10 zu § 9a VOF - insoweit analog zitiert), da in dem vorliegenden Nachprüfungsverfahren die HOAI anzuwenden ist, die einen nennenswerten Wettbewerb über den Preis nicht zulässt.
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